Die Kommission hat zum Ziel, die Interessen der Hydrologie in der Schweiz in den relevanten nationalen und internationalen Gremien und Organisationen zu koordinieren und zu vertreten.mehr

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11 Jahre Renaturierung der Gewässer

Stand der Umsetzung und Ausblick

Veranstaltungsort

Landhaus Solothurn
Landhausquai 4
4500 Solothurn

Am 1. Januar 2011 wurden im Gewässerschutzgesetz neue Bestimmungen zur Renaturierung der Gewässer in Kraft gesetzt. 11 Jahre nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft gesetzt wurden, wird mit dieser Fachtagung das Engagement der Akteurinnen und Akteure gewürdigt. Ausserdem wird ein Überblick gegeben über die laufenden und abgeschlossenen Arbeiten.

ahorn bach
Bild: M. Bolliger

Am 1. Januar 2011 wurden im Gewässerschutzgesetz neue Bestimmungen zur Renaturierung der Gewässer in Kraft gesetzt. Die Bestimmungen umfassen:

  • die Sicherung eines ausreichenden Gewässerraums,
  • die Revitalisierung der Gewässer und
  • die Sanierung der negativen Auswirkungen der Wasserkraftnutzung.

Über 80 Jahre sollen ein Viertel der rund 14000 km verbauten Gewässer aufgewertet werden. Und bis 2030 müssen bestehende Wasserkraftanlagen, welche die Fischwanderung beeinträchtigen, die natürliche Geschiebedynamik stören oder künstliche Abfluss- schwankungen (Schwall-Sunk) im Gewässer verursachen, saniert werden.

11 Jahre nachdem die neuen Bestimmungen in Kraft gesetzt wurden, wird mit dieser Fachtagung das Engagement der Akteurinnen und Akteure gewürdigt. Ausserdem wird ein Überblick gegeben über die laufenden und abgeschlossenen Arbeiten.

Kategorien

  • Abfluss
  • Auswirkung
  • Hydraulik
  • Revitalisierung

Registrierung
10.08.2022

CHF 250.-. In den Tagungskosten inbegriffen sind Pausengetränke, Stehlunch und Apéro. Der Tagungsbeitrag ist per Rechnung zu begleichen. Annullierungskosten: Nach Zustellung der Rechnung ist der volle Betrag zu leisten.
Die Referate werden in Deutsch (d) oder Französisch (f) vorgetragen. Es steht eine Simultanübersetzung zur Verfügung.
Sprachen: Deutsch, Französisch